Zielgruppen und Verwendungsmöglichkeiten beim Kleinkredit
Die Angebote, die man bei einem Kleinkreditvergleich finden kann, richten sich fast durchgängig an den Arbeitnehmer, der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Zwar ist auch dieses Einkommen auf Grund der wechselnden Arbeitsmarktlage nicht vollständig sicher, aber bei einem Arbeitnehmer müssen nur der Arbeitsvertrag und die Lohnunterlagen geprüft werden, wobei hier die Nachweise zur tatsächlichen regelmäßigen Auszahlung des Arbeitgebers immer mit eingereicht werden müssen. Das vereinfacht das Verfahren sehr deutlich und so kann es in großen Teilen automatisiert und der damit verbundene Aufwand auf Seiten der Bank reduziert werden. Nur so ist es möglich, gleichzeitig einen guten nominalen Zins bieten und auf Abschlussgebühren verzichten zu können.
Bei einigen Anbietern findet man beim Kleinkreditvergleich inzwischen auch schon Darlehensangebote, die sich an selbstständige Gewerbetreibende richten. Hier sollte im Einzelfall genau geschaut werden, ob und in welcher Höhe hierfür Abschlussgebühren verlangt werden, weil die Prüfung der Einkommensunterlagen bei einem Selbstständigen nicht ganz so einfach und standardisiert zu lösen ist wie bei einem abhängig Beschäftigten. Hier müssen unter Umständen sogar ganze Bilanzen geprüft werden, wenn für den geforderten Nachweiszeitraum noch keine Steuerbescheide vorliegen sollten. Das erhöht den Aufwand seitens der den Kleinkredit ausreichenden Bank teilweise erheblich.
Da außer dem Nachweis des regelmäßigen Einkommens bei einem Kleinkredit keine weiteren Sicherheiten wie Bürgen oder die Abtretung von Rechten gefordert werden, spricht man auch von einem nicht besicherten Kredit. Werden Kleinkredite sehr schnell ausgereicht, werden sie alternativ auch als Sofortkredite oder Schnellkredite bezeichnet. Sie können sowohl direkt bei den Banken als auch sehr komfortabel über das Internet beantragt werden.
Weitere Informationen zum Kleinkredit gibt es auf kredit-vergleich24.net.
Darlehen, die über einen Kleinkreditvergleich gefunden und beantrag werden können, unterliegen keiner Zweckbindung. Deshalb werden sie im branchenüblichen Jargon auch als zweckfreie Kredite, Konsumkredite oder Verbraucherkredite bezeichnet. Die früher dafür übliche Bezeichnung Hausfrauenkredite ist heute nicht mehr gebräuchlich. Sie werden von den Banken in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch eingesetzt, um die Konjunktur wieder in Schwung zu bringen.
Der Kunde muss bei einem solchen zweckfreien Kleinkredit der Bank gegenüber keine Rechenschaft legen, wofür er die Kreditsumme verwendet hat. Er kann völlig frei darüber entscheiden, ob er sich davon eine Reise gönnt, das Studium der Kinder unterstützt, sich seine Wohnung neu einrichtet oder es als Baufinanzierung für die Errichtung eines Carports oder Wintergartens verwendet.